FANART VERKAUF IST VERBOTEN

Fanarts verkaufen ist verboten. Das ist ein Fakt. Wer Fanarts, Fan Doujinshis, Fan Comics und Fanfiction jeder Art macht, darf sie nur im privaten Raum, im Familienkreis und im engen Freundeskreis zeigen. Das Zeigen des Fanarts in der Öffentlichkeit (das gilt auch für die eigene Website, privaten Twitter / Facebook / Instagram Account etc.) ist nicht erlaubt, wenn man nicht die Erlaubnis des Urhebers hat oder die Lizenz besitzt.

Wer also ein Bild, eine Geschichte oder ein Comic einer fremden Figur macht und diese vervielfältigt und zum Verkauf anbietet, macht sich strafbar.

Jedes Jahr sieht man eine Menge Fanarts auf Comicmessen und Manga Conventions in Deutschland, die von Künstlern zum Verkauf angeboten werden und wir fragen uns immer, ob diese Künstler die Lizenz oder Erlaubnis haben, diese Fanarts anzufertigen und zu verkaufen.

Für Übungszwecken und den eigenen privaten Gebrauch ist das Anfertigen von Fanart  erlaubt, wenn man es nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht.

„Aber der bekannte Künstler XYZ macht auch Fanarts / Fan Comics von bekannten Figuren und verkauft diese auf Messen.“ – sagen jetzt viele, aber es ist egal, ob man ein bekannter oder unbekannter Künstler ist. Es ist einfach verboten, wenn man nicht die Erlaubnis des Urhebers ( bzw. Besitzer der Rechte ) hat.

Der Verkauf von Fanarts auf Messen ist verboten!

Wer trotzdem Fanart im Internet postet, zum Verkauf anbietet, verschenkt oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, muss mit der Gefahr leben eine Abmahnung zu erhalten und hohe Kostenersatzansprüche zu zahlen.

Es spielt keine Rolle, ob man die bekannte Figur im eigenen Stil, in neuer Pose oder in anderen Farben umsetzt. Solange die Figur noch als die bekannte Figur identifiziert werden kann und auf das Original zurückzuführen ist, gibt es kein Pardon.

Kostenersatzansprüche können auch nach Jahren ins Haus flattern.

Fanarts von bekannten Persönlichkeiten sind erlaubt, wenn mit diesen Fanarts nicht geworben wird und man diese nicht zum Verkauf anbietet. Wer also eine Zeichnung von Justin Bieber oder Johnny Depp macht und diese nicht zum Verkauf anbietet oder mit der Zeichnung ein Produkt bewirbt, darf sie ohne schlechtes Gewissen zeigen.

Im ANIMEY Interview erklärte es EMA Chefredakteur J. Blaumann ganz deutlich:

Für den Eigengebrauch und im privaten Raum ist daran nichts auszusetzen… Sobald solche Doujinshis aber verkauft werden und Geld mit Produkten verdient wird, sieht die Sache anders aus. Hier gilt das Urheberrecht der Originalautoren. Auch wenn man eigene Versionen von bekannten Figuren oder Geschichten erstellt, profitiert man doch vom Bekanntheitsgrad der Ursprungswerke. Wir sind als Lizenznehmer vertraglich verpflichtet, solche Verstöße zu verhindern und gegebenenfalls auch zu verfolgen.
Deshalb raten wir Euch, liebe Nachwuchskünstler, vom Verkauf Eurer Doujinshi-Werke abzusehen. Zeichnet für Eure Familien und Freunde und entwickelt damit Eure Fähigkeiten. Aber verkaufen solltet Ihr nur, was Ihr auch selbst erschaffen habt. Quelle Animey 20.1.2015 – Nachgefragt

Wer also Bilder zeichnet, inkt oder malt, die bekannte Figuren wie DETEKTIV CONAN, DONALD DUCK, SPIDER-MAN, GARFIELD, LOKI etc. darstellen, oder Fan Comics / Doujinshis von ONE PIECE, SAILOR MOON, KINGDOM HEARTS, X-MEN, THOR etc. zeichnet, muss eine Genehmigung des Urhebers oder Besitzer der Rechte haben.

Manchmal liest und hört man “ auf Messe XYZ ist der Verkauf von Fanarts erlaubt“. Aber VORSICHT!, das ist kein Freibrief, denn dies bedeutet nur: Die Messe bzw. der Veranstalter ahndet es nicht, wenn es jemand ohne Erlaubnis macht. Das gilt aber nur für die Veranstaltung, nicht für den Urheber (Besitzer der Rechte). Eine Messe kann das Urheberrecht nicht außer Kraft setzen und der Urheber kann einen Künstler abmahnen, wenn dieser ohne Erlaubnis ein Fanart macht. Beispiel: Künstler/in macht ein Fanart von Sailor Moon und bietet davon einige Exemplare auf der Messe zum Verkauf an. Der Veranstalter macht und sagt nichts dazu, aber der Besitzer der Rechte kann den Künstler abmahnen und zur Verantwortung ziehen.

FAZIT: ohne Erlaubnis ist das veröffentlichen, vervielfältigen, verschenken*  und verkaufen von Fanarts / Fan Doujinshis / Fanfiction verboten und kann geahndet werden.

*z.B. wenn ihr das Fanart vervielfältigt und diese Kopien auf einer Messe oder in der Schule etc. verschenkt

Deviantart Mitarbeiter und Professor (Schwerpunkt Copyright) Josh Wattles hat im Jahre 2012 einen sehr interessanten Vortrag über Fanart Law und Copyright auf der COMIC CON gehalten und es auf den Punkt gebracht.

Fanart verkaufen verboten – Anwalt Seth C. Polansky (spezialisiert auf Kunst, Lizenz, Urheberrecht etc.) warnt ausdrücklich vor Fanart Verkauf.

Rechtsanwalt Gregor Theado hat einen sehr ausführlichen und interessanten Artikel über das Thema FANARTS / FANFICTION als PDF online gestellt: hier kostenlos lesenDer ICOM hat eine interessante Broschüre zum Thema Urheberrecht veröffentlicht: Honorare – Verträge – Urheberrecht: ICOM Ratgeber

Ebenso kann man beim ICOM Mitglied werden (jeden Illustrator und Comiczeichner zu empfehlen) und bei Problemen / Fragen zum Thema Urheberrecht guten Rat und Rechtsbeistand erhalten.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Künstler ihre eigenen Figuren und Motive nutzen, wenn sie Produkte zum Verkauf anbieten wollen. Es ist auch viel schöner mit dem eigenen geistigen Eigentum bekannt und erfolgreich zu werden, anstatt sich mit fremden Federn zu schmücken.


Hierzulande wurden schon einige Zeichner von Lizenzgebern, Verlage oder Unternehmen verwarnt / abgemahnt. Ob Fan-Art Prints oder Fanrrt Comics, wer sich an Figuren wie Sailor Moon, Superman oder Asterix versucht, kann mit einer Verwarnung oder im schlimmsten Fall mit einer Geldstrafe rechnen. Und diese Geldstrafen können sehr hoch sein.

In USA ist die Lage etwas krasser, denn dort gibt es sogar Händler, die sich auf Verkauf von Fanart spezialisiert haben. Es sind nicht mal Künstler, sondern Leute, die im Verkauf von Fanart großes Geld wittern. Langsam tauchen einige dieser Händler auch auf deutschen Conventions auf.
So oder so ist der Verkauf (sogar das Zeichnen) von Fanart ohne Erlaubnis des Urhebers oder Copyright Holders verboten und illegal, doch viele Urheber und Copyright Holder drücken oft ein Auge zu, denn viele dieser Fanart Werke sind sozusagen kostenlose Werbung. Der Merchandising Markt aber ändert sich und wird härter. Früher oder später wird ein Händler, der viel Geld für eine Lizenz bezahlt hat, sich das nicht gefallen lassen und Abmahnungen verschicken. Eine Firma in Geldnöten könnte auch anfangen Künstler abzumahnen, um so schnell zu Geld zu kommen. Ein anderer Zeichner könnte auch seinen Tischnachbar einer Messe anzeigen, da sich ein Zeichner mit Fanart einen unerlaubten Vorteil schafft…

Wer Fanart macht, besonders zum Verkauf anbietet, lebt in Gefahr irgendwann verklagt zu werden und das kann auch in 10 Jahren sein.

Alle Angaben ohne Gewähr.

FANART verkaufen verboten Teil 2 – Tipp zum Verkauf:

Mein Comiczeichner Tipp: wenn ihr Fanarts macht, dann nur Originale und im eigenen Stil mit künstlerischen Anspruch ohne Gewinnabsicht (z.B. sagen und deutlich machen, das es als Hommage oder Übung zu betrachten ist – auf Messen, den Bildern keine Preisschilder aufkleben und in einer Mappe mit deutlichen Aufdruck PORTFOLIO zeigen- auf gar keinen Fall Prints etc. verkaufen).
Aber das ist keine rechtliche Absicherung! Ein Lizenzgeber könnte trotzdem gegen euch vorgehen.Wenn ihr mit Kunst eurer Geld verdienen wollt, dann versucht es mit eigenen Kreationen und Geschichten. Natürlich geht der Verkauf mit sehr beliebten und bekannten Figuren leichter, aber ohne Erlaubnis des Lizenzgebers ist es nicht gestattet und eine illegale Abkürzung. Es ist auch unfair gegenüber den Künstlern, die hart dafür gearbeitet haben bei der Firma XYZ eine Stelle zu bekommen, oder viel Geld für eine Lizenz bezahlt haben, um die Figuren zu zeichnen. Am Ende entscheidet der Lizenzgeber wer Fanart machen darf oder kann. Sagen sie nichts dazu und erlauben es im Stillen, dann ist es keine Garantie und keine Erlaubnis Fanart zu machen. Selbst Parodien oder Fanart im Sinne einer Satire können abgemahnt werden. Bekannte Fälle wie das ALCOLIX (Asterix ) Comic ruinierten die Herausgeber. Angeblich hat selbst Stefan Raab seine Comicfigur in der beliebten Comicserie ABRAFAXE verbieten lassen und die Firma HASBRO geht auch gegen so manche Künstler vor. Einige Verlage kennen hierzulande die Lage der Künstler und schreiben sachliche und freundliche Warnungen.